Was die PVA alles wissen möchte
Frage an eine 96 jährige in einem Pflegeheim:Leben Sie in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern (Großeltern)?Werden von den Eltern noch andere Angehörige erhalten?
Die 96 jährige Maria S. ( Name der Redaktion bekannt) bekam von der Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Wien den Fragebogen Ausgleichszulage zugesandt, in dem sich u.a. obige Fragen befanden.
Maria Summer lebt seit Jahren in der Pflegestation eines Pensionistenheimes, es ist anzunehmen, dass sich an ihrem ständigen Aufenthaltsort nichts geändert hat, denn sonst hätte das Heim sicherlich Meldung an die zuständige Behörde gemacht.Selbstverständlich hat Maria Summer eine Versicherungsnummer bei der PVA.
weitere Fragen an die 96 jährige: Art und Höhe des mzl. Nettoeinkommens des Kindes
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Selbständige Erwerbstätigkeit ja/nein
Die 96 jährige auf der Pflegestation wird aufgefordert, Unterlagen wie Scheidungsurteil ( ihr Mann ist inzwischen verstorben),Vergleichsausfertigungen, Vereinbarungen, Verträge, Beschlüsse, Einkommensnachweise, Zahlungsbelege beizulegen.
und das BINNEN ZWEI WOCHEN
und ganz zum Schluß findet sich noch der auf die 96 jährige sicher zutreffende Satz:
"Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des Erwerbseinkommens ist innerhalb von 7 Tagen (Waisen binnen 2 Wochen) zu melden."









